Hinweise zur DTSA-Prüfung
(Deutsches TanzSport-Abzeichen)

1. Allgemeines
1.1 Der Deutsche Tanzsportverband e.V. verteilt für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsportabzeichen (DTSA) in Bronze, Silber, Gold und Gold mit Kranz.
1.2 Jeder kann das DTSA erwerben, auch wenn er nicht Mitglied des Tanzsportvereins ist.
1.3 Für die Abnahme sind die Landestanzsportverbände zuständig.
2. Art des Abzeichens
2.1 Verliehen wird das Abzeichen in
2.1.1 Bronze: nach der ersten erfolgreichen Abnahme
2.1.2 Silber: an Inhaber des Abzeichens in Bronze nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme.
2.1.3 Gold: an Inhaber des Abzeichens in Silber nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme.
2.1.4 Gold mit Kranz: An Inhaber des Abzeichens in Gold nach zwei weiteren erfolgreichen Abnahmen.
2.2 Gold mit Kranz und Zahl
2.2.1 Wer in 10, 15, 20, 25 Abnahmen oder in einem sonstigen Mehrfachen von fünf Abnahmen jedesmal die Bedingungen für das DTSA erfüllt hat und nachweisen kann, erhält das DTSA in Gold mit Kranz und Zahl (10, 15, 20, usw.)
2.2.2 Die Abnahmen müssen nicht ununterbrochen aufeinander folgen.
2.2.3 Abnahmen nach früher geltenden Verleihungsbedinungen werden angerechnet, sofern sie nachgewiesen werden können.
3. Leistungsanforderungen
3.1 In jedem Kalenderjahr kann grundsätzlich nur eine Abnahme erbracht werden. Ausgenommen davon ist
3.1.1 der Ersterwerb des Abzeichens in Silber nach Bronze bzw. der Ersterwerb des Abzeichens in Gold nach Silber. Zwischen diesen Abnahmen muss mindestens ein Zeitraum von 4 Monaten liegen. Mehr als insgesamt zwei Abnahmen je Kalenderjahr sind nicht zulässig.
3.2 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen das Abzeichen in Bronze und Silber jeweils 1 Mal wiederholen.
3.3 Die Leistungsanforderungen umfassen die Tänze LANGSAMER WALZER, TANGO, WIENER WALZER, SLOWFOX, QUICKSTEP, SAMBA, CHA CHA, RUMBA, PAS0 DOBLE und JIVE. Hiervon können die Bewerber frei auswählen:
3.3.1 für das Abzeichen in BRONZE 3 Tänze;
3.3.2 für das Abzeichen in SILBER 4 Tänze;
3.3.3 für das Abzeichen in GOLD 5 Tänze;
3.3.4 für das Abzeichen in GOLD MIT KRANZ 5 Tänze.
3.4 Die Dauer für Wiener Walzer und Jive beträgt 1 Minute, für alle übrigen Tänze 1 1/2 Minuten.
3.5 Die von den Bewerbern gewählten Tänze sind grundsätzlich in einer Abnahme mit allen Tänzen nacheinander zu tanzen.
3.6 Werden einzelne Tänze bei einer Abnahme nicht bestanden, können sie nur während der gleichen Abnahme noch einmal getanzt werden.
3.7.1 Werden einzelne Tänze überwiegend außer Takt getanzt, so sind sie als "nicht bestanden" zu werten. In diesem Fall darf dieser Tanz noch einmal oder auch ein Ersatztanz getanzt werden. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch nur einmal gegeben.
3.7.2 Ebenso sind die Leistungsanforderungen in den einzelnen Tänzen nicht erbracht, wenn in den Wertungsgebieten Fuß- und Beinarbeit sowie Körperlinien erhebliche Mängel zu erkennen sind.
3.7.3 Ziffer 3.5 gilt entsprechend.
3.8.1 Für das DEUTSCHE TANZSPORTABZEICHEN dürfen alle Figuren des jeweils geltenden DTV-Figurenkataloges der D-, C-Klassen getanzt werden. Bis auf weiteres bleibt die in der Anlage 1 veröffentlichte Fassung gültig.
3.8.2 Für das Abzeichen in BRONZE sind daraus mindestens 4 beliebig ausgewählte Figuren in einfacher Choreographie, für das Abzeichen in SILBER mindestens 6 Figuren in mittlerer Choreographie und für das Abzeichen in GOLD mindestens 8 Figuren in anspruchsvoller Choreograhpie vorzutanzen; ausgenommen Wiener Walzer, wo für die Abzeichen in BRONZE und SILBER mindestens 1, für alle anderen Abzeichen mindestens 2 Figuren zu tanzen sind.
3.8.3 Die geforderte Leistung ist nicht erbracht, wenn weniger Figuren getanzt werden.
4. Kleidungsvorschrift
  Abnahmen erfolgen in Trainings- oder Tageskleidung. Tanzen in Turnierkleidung ist nicht gestattet.
5. Abnahmekarte
5.1 Die Bewerber erkennen mit ihrer Meldung zu einer Abnahme die Verleihungsbedingungen an und erhalten die erforderliche Abnahmekarte. Sie haben die Gebühr nach der Finanzordnung des DTV zu bezahlen.
5.2 Die Abnahmekarte wird nach der Abnahme dem DTV-Beauftragten zugestellt, der die Verleihung bestätigt und Urkunde sowie Abzeichen aushändigt.
6. Abnahmen
6.1 Für die Abnahmen gelten grundsätzlich die Wertungsrichtlinien für Tanzsportturniere im Deutschen Tanzsportverband, wobei als oberster Maßstab für die Leistungsanforderungen der Leistungsstand der D-Klasse gilt. Größeres Können ist diesem Leistungsstand gleichzusetzen und darf nicht bevorzugt gewertet werden. Die Mindestleistung ist erbracht, wenn die Grundanforderungen sauber und exakt getanzt werden. Eine turniermäßige Ausführung ist nicht zu verlangen.
6.2 Gewertet wird nach folgenden Wertungsgebieten:
6.2.1 Musik (Takt, Rhythmus, Musikalität)
6.2.2 Balancen (statische, dynamische Balance, Führung)
6.2.3 Bewegungsabläufe (im Raum, im Verlauf der Energieeinheit, eines Bewegungselements).
6.3 Jedes Wertungsgebiet wird gesondert beurteilt, wobei jeweils ein Kreuz (X) für eine erbrachte Leistung bzw. eine Null (0) für die nicht erbrachte Leistung zu vergeben sind.
6.4 Die geforderte Leistung ist in einem Tanz erbracht, wenn mindestens in den Wertungsgebieten Takt und Fuß- und Beinarbeit bzw. Takt und Körperlinien jeweils ein Kreuz (X) vergeben wurde.
6.5 Wird ein Tanz überwiegend außer Takt getanzt (s. Ziffer 3.6.1), so dürfen für die anderen Wertungsgebiete keine Kreuze vergeben werden; der Tanz gilt als nicht bestanden. Die Abnahme für diesen Tanz kann wiederholt oder ein Ersatztanz gewählt werden.
6.6 Ein Abnehmer darf zur gleichen Zeit nur ein Paar werten, und zwar jeden Partner einzeln. Ausnahmen genehmigt der LTV.
6.7 Der Abnehmer bestätigt auf der Abnahmekarte mit seiner Unterschrift und Angabe seiner DTSA-Abnehmerlizenznummer die gezeigten Tänze - ob bestanden oder nicht bestanden.
6.8 Ein Abnehmer darf keine Bewerber werten, die von ihm trainiert werden.
   
IV. Neuer Anhang
  MINDESTANFORDERUNGEN BEI ABNAHMEN IN NEW VOGUE-TÄNZEN
1. für das Abzeichen in Bronze:
  aus dem Bereich New Vogue Slow: merrilyn
  aus dem Bereich New Vogue Quick: evening three step
  aus dem Bereich Australian Waltz: parma waltz
2. für das Abzeichen in Silber:
  aus dem Bereich New Vogue Slow: balmoral blues, orlando schottische
  aus dem Bereich New Vogue Quick: mayfaire quickstep
3. für das Abzeichen in Gold/Gold mit Kranz:
  aus dem Bereich New Vogue Tango: tangoette
  aus dem Bereich Australian Waltz: rosita waltz
  HINWEIS: Bei Abnahmen mit New Vogue-Tänzen dürfen alle von den Bewerbern beherrschten Tänze vorgetragen werden. Werden bei Silber bzw. Gold-/Gold mit Kranz-Abnahmen Tänze gewählt, die unter den Mindestanforderungen für eine Bronze- bzw. Silber-Abnahme genannt sind, so ist - vergleichbar zu den Anforderungen in den Standard- und/oder lateinamerikanischen Tänzen - eine höherwertige Ausführung zu tanzen.

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